Persönlichkeitsrechte: Bild- und Tonaufnahmen

Im Rahmen unserer Veranstaltungen, bei denen wir selbst als Veranstalter auftreten oder als Kooperationspartner beteiligt sind, behalten wir uns vor,  Bild- und Tonaufnahmen von Beteiligten und Gästen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit zu erstellen, zu verarbeiten und zu verbreiten, soweit diese nicht im Einzelfall widersprechen. Hierauf wird sowohl auf unserer Webseite als auch am Veranstaltungsort in geeigneter Weise hingewiesen. Rechtsgrundlage ist dabei Art 6 Abs. 1 Lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht darin, im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit über die Inhalte der Veranstaltungen zu informieren und auf unsere Arbeit aufmerksam zu machen.

Dies geschieht in Form von Veröffentlichungen auf unserer Webseite, in Printmedien sowie auf Social-Media-Kanälen des Bagno-Kulturkreises Steinfurt e.V., also insbesondere auf Facebook, Instagram oder YouTube. Die Bild- und Tonaufnahmen geben wir im Rahmen unserer Pressearbeit ggf. auch an Medienvertreter von Zeitungen, Rundfunksendern und Onlineredaktionen zur redaktionellen Berichterstattung weiter. Den Personen und Organisationen, die an unserer Veranstaltung beteiligt sind, stellen wir zudem auf Wunsch Bild- und Tonmaterial zur Verfügung.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Veranstalter – ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein – berechtigt ist, Fotoaufnahmen zu erstellen und zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und der Berichterstattung über die Veranstaltung zu veröffentlichen. Diese Rechte gelten räumlich und zeitlich unbegrenzt. Gemäß Art. 21 DSGVO haben Sie gegebenenfalls das Recht darauf, nicht fotografiert zu werden – bitte sprechen Sie unverzüglich mit dem/der Veranstalter/in oder Fotografen/in, wenn Sie dieses Recht geltend machen wollen.